Schatten und Schall
Wir überprüfen im Zuge der Planung des Windparks die Schatten- und Schallemissionen der Windenergieanlagen auf die nächstgelegenen Wohngebäude. Die für die Genehmigung des Windparks zuständige Immissionsschutzbehörde prüft die Einhaltung der Grenz- und Richtwerte auf Basis von Berechnungen im Genehmigungsverfahren. Für die Inbetriebnahme und während des Betriebs wird die Einhaltung der Grenz- und Richtwerte für die Schall- und Schattenimmissionen durch die Behörde sichergestellt.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Schall- und Schattenimmissionen:
Schatten
Die Rotorblätter von Windenergieanlagen werfen während des Betriebs einen bewegten Schatten. Dieser Schatten kann auf Wohngebäude eine belästigende Wirkung ausüben.
Bei einer Beschattungsdauer von weniger als 30 Minuten pro Tag und in Summe von weniger als 30 Stunden pro Jahr bei einer worst-case-Betrachtung, wird von einer unerheblichen Beeinträchtigung ausgegangen. Um dies sicherzustellen, kann wenn nötig eine Abschaltautomatik die Windenergieanlage zum stehen bringen, sobald der Grenzwert erreicht ist.
Schall
Die Windenergieanlagen des Windparks Engstingen und Bernloch-Nord liegen über 1.150 m von den nächstgelegenen Bauflächen im Flächennutzungsplan von Hohenstein-Bernloch entfernt. Dabei handelt es sich um gemischte Bauflächen, für die der nächtliche Grenzwert bei 45 Dezibel an der Außenwand des Gebäudes liegt.
Die nächstgelegene Wohnbebauung in Engstingen und Kohlstetten sind über 1,3 km von den Windenergieanlagen entfernt.
| Immissionsrichtwerte in Dezibel für Schall nach Art des Siedlungsgebiets | db(A) |
| a) in Industriegebieten | 70 dB(A) |
| b) in Gewerbegebieten | 50 dB(A) |
| c) in urbanen Gebieten | 45 dB(A) |
| d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten | 45 dB(A) |
| e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten | 40 dB(A) |
| f) in reinen Wohngebieten | 35 dB(A) |
| g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten | 35 dB(A) |
